Erstkontakt und Kostenübernahme

Erstkontakt
Ein Anruf genügt. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Psychotherapie zu beginnen, rufen Sie uns einfach an. Sie benötigen keine Überweisung von einem anderen Arzt.

Wenn Sie außerhalb unserer Bürozeiten anrufen, werden Sie auf unseren Anrufbeantworter treffen. Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken. Wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer nennen, rufen wir Sie zeitnah zurück.

Sobald ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde frei ist, bieten wir Ihnen einen ersten Termin an. In diesem Termin lernen wir Sie kennen und stellen fest, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt. Wir möchten Näheres über Ihr Anliegen erfahren und beraten Sie gerne darüber, ob eine Behandlung angezeigt ist und wenn ja, welcher Art sie sein wird.

In den nächsten zwei bis sechs sogenannten probatorischen Sitzungen wird eine Differenzialdiagnose gestellt. Zu diesem Zweck müssen Sie sich auch von einem Arzt untersuchen lassen. Dieser klärt ab, ob Ihre Beschwerden organisch bedingt sind. Hierzu muss er ein Formular ausfüllen, welches Sie von uns bekommen.

Wichtig ist jedoch auch herauszufinden, ob wir zusammenarbeiten können, da eine Psychotherapie ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Therapeuten und dem Patienten erfordert. Es ist wichtig, dass Sie sich beim Therapeuten wohl und verstanden fühlen und dass es Ihnen gelingt auch persönliche Dinge über sich preiszugeben.

Kostenübernahme
Sind Sie gesetzlich versichert, so wird ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt, in welchem die Notwendigkeit einer Behandlung begründet wird. In der Regel beantragen wir zunächst eine Kurzzeittherapie von 2 x 12 Sitzungen, insgesamt 24 Sitzungen. Bei Kindern werden zusätzlich 2 x 3 Stunden für die Bezugspersonen beantragt. Wenn nötig, kann jedoch auch eine Langzeittherapie von 60 bzw. 80 Sitzungen beantragt werden. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind zusätzlich 15 bis 20 Stunden für die Bezugspersonen möglich.

Sind Sie privat versichert, so sollten Sie sich bereits im Vorfeld kundig machen, mit welchen Versicherungsleistungen Sie rechnen können, wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Es gibt private Krankenversicherungen, die nur 20 Sitzungen bewilligen, während bei anderen die Sitzungsanzahl unbegrenzt ist. Ebenso muss bei einigen Krankenversicherungen ein Antrag gestellt werden, während bei anderen die Rechnungsstellung durch den Therapeuten ausreicht.

Wenn Sie Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen bekommen, ist eine Kostenübernahme ebenfalls problemlos möglich. Hier muss vom Therapeuten allerdings ein ausführlicher Antrag gestellt werden, sofern die Behandlung mehr als zehn Sitzungen erfordert. In der Regel werden 40 Sitzungen genehmigt.