Fragen und Antworten

Brauche ich eine Überweisung von meinem Hausarzt?
Nein. Sie können direkt mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Wir benötigen vor dem ersten Termin lediglich Ihre Versichertenkarte.

Wie lange dauert eine Therapie?
Grundsätzlich gilt: So kurz wie möglich und so lange wie nötig. Das heißt, die Dauer der Therapie ist individuell sehr unterschiedlich und wird u.a. von Ihnen und den von Ihnen angestrebten Therapiezielen mitbestimmt. Die Therapiedauer ist zusätzlich abhängig von der Schwere der psychischen Probleme und davon, wie gut es Ihnen gelingt, die in der Therapie erarbeiteten Veränderungsmöglichkeiten im Alltag umzusetzen oder anzuwenden.

Manchmal reicht eine kurze Beratung oder Krisenintervention von wenigen Stunden aus. Eine "richtige" Psychotherapie dauert aber in der Regel zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren.

Eine Psychotherapie zu beginnen, ist recht einfach. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Rahmenbedingungen Sie unser Angebot wahrnehmen können.

Wie läuft eine Psychotherapie formal ab?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Sobald wir einen freien Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde haben, bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, bei dem Sie die Möglichkeit haben Ihr Anliegen zu schildern und Informationen über mögliche Behandlungs- oder Beratungsangebote zu erfahren. Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für Privatpatienten wird das Gespräch gemäß der Gebührenordnung für Ärzte/ Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP) in Rechnung gestellt.

Am Ende des ersten Gespräches erfolgt eine erste Einschätzung, ob weitere Gespräche notwendig sind, um bspw. eine Diagnose zu sichern. Gegebenenfalls werden weitere Vorgespräche vereinbart, in denen die oder der jeweilige Therapeut/in eine differenzierte diagnostische Einschätzung Ihrer Erkrankung vornimmt und prüft, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist. Sofern dies zutrifft, wird Ihnen der/die Therapeut/in mitteilen, ob und wann in etwa er/sie Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann. Sowohl Sie selbst als auch der/die Therapeut/in können in dieser Phase prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Wenn dies für beide Seiten zutrifft, kann die Entscheidung zu einem Antrag auf Psychotherapie getroffen werden.

Vor Beginn der Psychotherapie muss eine ärztliche Abklärung erfolgen, ob Ihre Symptome nicht etwa überwiegend körperlich bedingt sind (z.B. Kontrolle des Spiegels der Schilddrüsenhormone). Dies erfolgt über ein Formular (Konsiliarbericht), welches Sie von uns erhalten. Sie können diese Abklärung durch Ihren Hausarzt machen lassen. Bei Kindern- und Jugendlichen erfolgt diese Abklärung oft durch den Kinderarzt.

Gemeinsam mit Ihnen stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Bei akuten Krisen ist bei gesetzlich versicherten Patienten auch eine Behandlung ohne Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse möglich. In diesen Fällen wird die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse angezeigt und kann sofort beginnen. Diese Akutbehandlung ist bis zu 12 Sitzungen möglich.

Bei Privatbehandlungen sollten Sie bereits vor oder spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle Kontakt aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungsleistungen Sie rechnen können.

Neben dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse werden wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit für die Behandlung treffen. Diese Vereinbarung kann organisatorische aber auch inhaltliche Aspekte enthalten.

Die Behandlung kann beginnen, sobald die Bewilligung von Ihrer Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle vorliegt. Auf Ihr eigenes Risiko kann die Therapie auch direkt begonnen werden, also ohne dass wir auf die Bewilligung Ihrer Krankenkasse oder auf die Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle warten.

Daran schließt sich die eigentliche Therapiephase an, bei der direkt an Ihrer Problematik gearbeitet wird. Die Einzelsitzungen in der Therapiephase dauern 50 Minuten, die Gruppensitzungen meist 100 Minuten und finden in der Regel einem wöchentlichen Rhythmus statt. In Abhängigkeit von der Problematik und der aktuellen Arbeit in der Therapie werden eventuell andere terminliche Vereinbarungen getroffen. So können z.B. Übungen auch länger dauern.

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?
In unserer Praxis werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von allen gesetzlichen Krankenkassen nach vorherigem Antrag vollständig übernommen.

Auch bei den Privatkassen und Beihilfen ist eine Kostenübernahme in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Krankenversicherung erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Krankenversicherungen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht unsere Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Versicherung oder die Beihilfestelle liegt in Ihrer Verantwortung.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiatern? 
Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater. Drei Berufsbezeichnungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch häufig miteinander verwechselt werden.

Ein Psychologe hat an einer Universität Psychologie studiert und mit Diplom abgeschlossen (Dipl.- Psych.). Psychologen beschäftigen sich mit der Analyse und den Veränderungsmöglichkeiten menschlichen Erlebens (z.B. Gedanken, Gefühle). Durch das Hochschulstudium erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken, Fühlen, Lernen und Verhalten.

Wie der Name schon sagt, übt ein Psychotherapeut Psychotherapie aus. Allerdings gibt es Psychotherapeuten, die Psychologie und andere die Medizin studiert haben. Beide haben zusätzlich zu ihrem akademischen Grundberuf eine psychotherapeutische Weiterbildung abgeschlossen. Um die unterschiedlichen akademischen Grundberufe weiterhin unterscheiden zu können, sind die etwas sperrigen Bezeichnungen „Psychologischer Psychotherapeut" und "Ärztlicher Psychotherapeut" entstanden. „Psychologische Psychotherapeuten" sind auf die psychotherapeutische Behandlung spezialisiert, während „Ärztliche Psychotherapeuten" sowohl ärztlich als auch psychotherapeutisch tätig werden.

Ein Psychiater hat Medizin studiert und sich dann zum Facharzt für Psychiatrie (und Psychotherapie) weitergebildet. Er kann später als „Ärztlicher Psychotherapeut" arbeiten.

Was ist ein Psychologischer Psychotherapeut?
Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Dipl.- Psychologe mit einer psychotherapeutischen Ausbildung. Die 3 bis 5-jährige Zusatzausbildung mit praktischen Tätigkeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken/ psychotherapeutischen Praxen, einer praktischen psychotherapeutischen Ausbildung unter Supervision an Institutsambulanzen oder Lehrpraxen, Selbsterfahrung und begleitender Theorieseminare im Anschluss an das Hochschulstudium berechtigen den Dipl.- Psychologen nach bestandener Approbationsprüfung den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" zu führen.

Ein Psychologischer Psychotherapeut verordnet keine Medikamente. Er unterstützt den Patienten dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und durch gezieltes Erarbeiten neuer Lösungsmöglichkeiten zu überwinden. Wenn eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination aus psychologischer und medikamentöser Therapie sinnvoll ist, überweist der psychologische Psychotherapeut an einen ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychiater.

Werden Medikamente verschrieben?
Wir verschreiben grundsätzlich keine Medikamente (s.o. bei „Was ist ein psychologischer Psychotherapeut?"). Bei einer Kombinationsbehandlung von Psychotherapie und gleichzeitiger Psychopharmakotherapie kooperieren wir eng mit Fachärzten und Allgemeinmedizinern.

Woran erkenne ich, ob ein Psychotherapeut fachlich qualifiziert ist? 
Den Titel Psychotherapeut dürfen in Deutschland nur Diplom- oder Master-Psychologen (Psychologische Psychotherapeuten) oder Mediziner (Ärztliche Psychotherapeuten) führen, die nach ihrem Universitätsstudium eine spezielle mehrjährige Berufsausbildung absolviert haben, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung abschließt.

"Psychologische Beratung" und ähnliches bieten jedoch auch Personen an, die nicht über diese Qualifikation verfügen. Bei der Suche nach einem qualifizierten Therapeuten gehen Sie immer sicher, wenn Sie sich bei einem Vermittlungsdienst der Krankenkassen oder der kassenärztlichen Vereinigung erkundigen (z.B. Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern):

Tel.: 0921 787765-40410
Fax: 0921 787765-40411
Montag bis Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr
Hinweis: Ihr Anruf wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Besteht eine Schweigepflicht für den Psychotherapeuten? 
Ja. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn Sie als Patient das nicht möchten. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf ihre Familienangehörigen und ihren Arbeitgeber.

Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich die Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt erhält nur nach ausdrücklicher schriftlicher Schweigepflichtentbindung einen Bericht vom Psychotherapeuten mit Befund und Diagnose.

Weitere Fragen und Nachfragen nach einem Therapieplatz beantworten wir gerne
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